Eine bittere Pille

Darauf müssen Arbeitgeber achten

  • Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber rechtzeitig bis Arbeitsbeginn über ihr Fernbleiben informieren. Nach drei Tagen müssen sie ein Attest vorweisen. Mehrmaliges Verletzen dieser Anzeigefrist ist ein Grund für Abmahnungen.
  • Hat der Arbeitgeber begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, so kann er bei der Krankenkasse eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einholen. Dies ist zum Beispiel dann möglich, wenn der Arbeitnehmer häufig an einem bestimmten Wochentag fehlt.
     
  • Arbeitgeber können eine Kündigung auch trotz Krankschreibung aussprechen. Schwieriger ist es, wegen einer Krankheit zu kündigen. Dies ist beispielsweise nur möglich, wenn eine Erkrankung sehr lange dauern würde.