So schützen Händler ihre Mobilfunk-Kunden
Abzock-Masche "WAP-Billing"
Die Masche, die dahintersteckt, bedient sich einer Technik namens „WAP-Billing“: Nach einem Fingertip auf einen Link oder ein Banner in der Gratis-App wird der Benutzer auf eine WAP-Seite geleitet. Diese ist nicht von einer herkömmlichen HTML-Seite zu unterscheiden. Der Trick dabei: Das Wireless Application Protocol erlaubt es, die eindeutige Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number (MSISDN) der SIM-Karte auszulesen.
Hat der Abofallen-Betreiber die MSISDN auf diese Weise ergattert – sowie eine entsprechende Vereinbarung mit dem Mobilfunkanbieter –, kann er seine Forderung über die nächste Handyrechnung einziehen. „Die Verbraucher merken das häufig erst dann, wenn der gewohnte Rechnungsbetrag deutlich und ohne offensichtlichen Grund überschritten wird“, heißt es vom VZBV. Verschärft wird das Problem dadurch, dass viele Kunden statt einer Papier-Rechnung nur noch online ihre Mobilfunkkosten einsehen können – so fallen dubiose Posten noch weniger auf.
Gefahr durch WAP-Billing droht jedoch nur dann, wenn das Smartphone per Mobilfunk ins Internet eingewählt ist. Geht das Gerät dagegen über WLAN ins Netz, funktioniert die Masche nicht.