So schützen Händler ihre Mobilfunk-Kunden
Drittanbieter sperren
Noch einen Schritt weiter geht die Empfehlung von Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale: „Wenn der Abo-Anbieter vor der Bestellung nicht eindeutig mit einem Button auf die Kosten hingewiesen hat, ist von einem unwirksamen Vertrag auszugehen. Buchen Sie den kompletten Rechnungsbetrag zurück, überweisen Sie dann den unstrittigen Teil der Rechnung erneut an Ihren Mobilfunkanbieter und teilen Sie ihm das Vorgehen schriftlich mit.“ Das ist jedoch mit dem Risiko verbunden, das Verhältnis zum Mobilfunkanbieter zu belasten.
Manfred Kremer schützt seine Kunden schon im Vorfeld, indem er für sie eine Drittanbieter-Sperre bei der Telefongesellschaft beantragt. Ist die Sperre aktiv, darf der Mobilfunkanbieter keine Gebühren mehr für Drittanbieter über die Handyrechnung einziehen. Insbesondere, wenn auch Kinder oder Teenager das Mobiltelefon benutzen, sollten Händler zudem 0137- und 0900-Nummern sperren. Kremer: „Ich kenne keine sinnvolle 0137-Nummer und nur zwei sinnvolle 0900-Nummern: Ein Infotelefon für Heizungsmonteure und eine Anwaltshotline – alles andere ist Unsinn.“