?Unbedingt selbst denken!?
Insolvenz: ?Unbedingt selbst denken!?
Wichtig: Schnell reagieren
Doch welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es überhaupt? „Gar nicht wenige“, betont Christoph Schotte, auf Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt in München und Mitglied der internationalen Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz. Wobei immer im Einzelfall genau überprüft werden muss, ob sie sinnvoll sind. So sind beispielsweise beliebte Reaktionen zur Vermeidung von Zahlungsunfähigkeit, Ratenzahlungen zu vereinbaren, über einen höheren Kreditrahmen zu verhandeln oder das Geschäftsführergehalt zu reduzieren. Solche Maßnahmen sind aber nur dann zielführend, wenn es realistische Aussichten gibt, dass sich die Situation in absehbarer Zeit ändert. „Sonst verschlimmert sich damit alles nur.“ Besonders eine Verquickung von Privat- und Geschäftsvermögen, beispielsweise durch persönliche Bürgschaften für Kredite oder die Verpfändung der eigenen Altersvorsorge, sieht Schotte mehr als skeptisch. „Ein klarer Schnitt“, so seine deutliche Aussage, ist oft viel sinnvoller. Mit anderen Worten: der so negativ besetzte Insolvenzantrag. Denn was viele in ihrer Angst vor Gesichtsverlust oft übersehen: Eine Insolvenz muss heutzutage noch lange nicht das Ende sein. Im Gegenteil: Richtig und – man kann es gar nicht oft genug sagen – rechtzeitig vorbereitet, kann sie sogar zum gelungenen Neuanfang führen.
Doch welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es überhaupt? „Gar nicht wenige“, betont Christoph Schotte, auf Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt in München und Mitglied der internationalen Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz. Wobei immer im Einzelfall genau überprüft werden muss, ob sie sinnvoll sind. So sind beispielsweise beliebte Reaktionen zur Vermeidung von Zahlungsunfähigkeit, Ratenzahlungen zu vereinbaren, über einen höheren Kreditrahmen zu verhandeln oder das Geschäftsführergehalt zu reduzieren. Solche Maßnahmen sind aber nur dann zielführend, wenn es realistische Aussichten gibt, dass sich die Situation in absehbarer Zeit ändert. „Sonst verschlimmert sich damit alles nur.“ Besonders eine Verquickung von Privat- und Geschäftsvermögen, beispielsweise durch persönliche Bürgschaften für Kredite oder die Verpfändung der eigenen Altersvorsorge, sieht Schotte mehr als skeptisch. „Ein klarer Schnitt“, so seine deutliche Aussage, ist oft viel sinnvoller. Mit anderen Worten: der so negativ besetzte Insolvenzantrag. Denn was viele in ihrer Angst vor Gesichtsverlust oft übersehen: Eine Insolvenz muss heutzutage noch lange nicht das Ende sein. Im Gegenteil: Richtig und – man kann es gar nicht oft genug sagen – rechtzeitig vorbereitet, kann sie sogar zum gelungenen Neuanfang führen.
Bevor man sich jedoch zu einem solchen Schritt entscheidet, darin sind sich alle Experten einig, sollte externe Hilfe in Anspruch genommen werden. Viele Betroffene wenden sich zunächst an den eigenen Steuerberater. Das scheint naheliegend, ist jedoch leider oft falsch. Denn erstens hat der meist das primäre Ziel, seinen Mandanten zu behalten. Das Stichwort Insolvenz löst bei ihm dasselbe Unbehagen aus wie bei seinem Mandanten. Und zweitens fehlt ihm oft das Fachwissen.
Ansprechpartner der Wahl sollten daher auf Insolvenzrecht spezialisierte Unternehmensberater oder Anwaltskanzleien sein. Am besten Kanzleien, in denen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte vereint sind. Ganz entscheidend: Vorab erfragen, ob wirklich Branchen- und Fachkenntnisse vorhanden sind. Es versteht sich von selbst, dass diese Experten dann zunächst auch immer Rettungsschritte vor der Insolvenz überprüfen, so etwa einen außergerichtlichen Vergleich. Dieser kommt jedoch nur zustande, wenn alle Gläubiger zustimmen.
Und noch einen Tipp gibt Experte Schotte: Gute Berater sind wichtig, doch daraus nun den Umkehrschluss zu ziehen, schon bei ersten Problemen alles in fremde Hände zu legen, ist falsch. „Unbedingt selbst denken“, lautet darum auch sein provokanter Rat. Und der ist keineswegs ironisch gemeint.