Bis Ende Juni
15.02.2022, 09:15 Uhr
Corona-Überbrückungshilfen werden verlängert
Die staatlichen Finanzhilfen für Unternehmen, die von Corona besonders betroffen sind, werden noch einmal bis Ende Juni verlängert, nachdem sie ursprünglich schon Ende März auslaufen sollten.
Staatliche Finanzhilfen für Unternehmen mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen werden bis Ende Juni verlängert. Darüber wurde in der Bundesregierung eine Einigung erzielt, wie das Wirtschaftsministerium auf Anfrage mitteilte.
Die Überbrückungshilfe IV läuft bisher bis Ende März. Die milliardenschweren Hilfen sind das zentrale Kriseninstrument des Bundes, um die Folgen der Pandemie auf Firmen und Jobs abzufedern. Unterstützt werden Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Vergleichswert ist in der Regel der jeweilige Monat im Vor-Corona-Jahr 2019. Erstattet werden fixe Betriebskosten wie Mieten und Pachten oder Ausgaben für Strom und Versicherungen. Die Förderhöhe ist gestaffelt je nach Höhe des Umsatzeinbruchs.
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte sich am Wochenende für stufenweise Öffnungsschritte in der Pandemie ausgesprochen. Zur Absicherung für Wirtschaft und Beschäftigte sei eine Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende Juni analog zu den Regelungen zum Kurzarbeitergeld aber ebenfalls geboten und sinnvoll, so das Ministerium.
Lindner: "Brauchen stufenweise Rückkehr zur Normalität"
Auch Finanzminister Christian Lindner (FDP) betonte: «Wir brauchen eine stufenweise Rückkehr zur Normalität in Deutschland.» Das bedeute aber nicht, dass man alle Maßnahmen sofort runterfahren könne. Während sich die Lage in der Gastronomie und im Handel mit dem Ende der 2G-Regelung recht schnell normalisieren könne, werde es in anderen Branchen noch dauern.
"Großveranstaltungen, Events, Messen, Kulturveranstaltungen brauchen einen Vorlauf", sagte Lindner. Sie müssten geplant, beworben, verkauft und durchgeführt werden. "Das heißt, neue Umsatzerlöse können erst nach einiger Zeit wieder erzielt werden, selbst wenn es eine Öffnungsperspektive gibt." Deshalb sei eine Verlängerung der Wirtschaftshilfen für eine Zeit sinnvoll. "Klar ist aber, dass sie an ein Ende kommen müssen", betonte er zugleich.
Habeck hatte bereits signalisiert, dass die Überbrückungshilfe IV um drei Monate verlängert wird. Die Bundesregierung hatte zuvor die Regelungen zu erleichterten Bedingungen beim Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30. Juni ausgedehnt.
Habeck hatte bereits signalisiert, dass die Überbrückungshilfe IV um drei Monate verlängert wird. Die Bundesregierung hatte zuvor die Regelungen zu erleichterten Bedingungen beim Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30. Juni ausgedehnt.
In einem zwischen Kanzleramt, Vorsitz und Co-Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz abgestimmten Vorschlag für ein Beschlusspapier der Beratungen am Mittwoch heißt es ebenfalls, die Überbrückungshilfe IV werde bis zum 30. Juni verlängert, um Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen. Die ergänzenden Programme Neustart- und Härtefallhilfen würden parallel verlängert. In der Systematik der Überbrückungshilfen sei es angelegt, dass diese helfen und greifen, wenn es nötig sei, so das Wirtschaftsministerium. Wenn die Konjunktur anziehe, dann sei über das Kriterium des 30-prozentigen Umsatzrückgangs sichergestellt, dass nur die Unternehmen die Hilfen erhalten, die noch unter Einschränkungen leiden. Die einzelnen Programmbedingungen würden aktuell finalisiert.
Die Wirtschaftsminister der Länder sowie Verbände hatten sich für eine Verlängerung ausgesprochen. So hatte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer gesagt, wegen der Omikronwelle sei es zu "massiven Quarantäne- und krankheitsbedingten Ausfällen von Beschäftigten" in Betrieben gekommen. Die Umsätze und Auftragsbestände seien wieder bei deutlich mehr Betrieben als noch im Sommer und Herbst zurückgegangen. Daher seien betroffene Betriebe zwingend weiter und über das erste Quartal hinaus auf Hilfsprogramme der Bundesregierung angewiesen.