Krimineller Vertriebspartner 13.12.2022, 17:23 Uhr

Urteil: Vodafone muss für gefälschte Marketingbriefe haften

Laut einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf haftet der Düsseldorfer Netzbetreiber Vodafone für gefälschte Marketingbriefe eines kriminellen Vertriebspartners.
(Quelle: Shutterstock, fizkes)
Ungemach für Vodafone: Ein (mittlerweile ehemaliger) Untervertriebspartner des Netzbetreibers sorgt für Ärger. Der Händler hatte Briefe mit Telekom-Logo an Kunden der Bonner verschickt, die gleichzeitig auch einen Kabel-TV-Anschluss bei Vodafone hatten. Der Inhalt: Die Telekom müsse entweder ihre Rufnummer ändern oder den Vertrag zum Laufzeitende kündigen. Alternativ könnten die Kunden zu Vodafone wechseln.
Offenbar hatte der Händler sowohl Zugriff auf die Daten des Kunden sowohl bei der Telekom als auch bei Vodafone – und diese genutzt, um diese Kunden auszufiltern und anzuschreiben. Das Landgericht Düsseldorf erließ nun ein Urteil, und zwar gegen Vodafone. Der Anbieter sei für die Vorgehensweise des Vertriebspartners verantwortlich. Da man Daten „außenstehenden Dritten zur Nutzung für den Vertrieb ihrer Produkte zur Verfügung gestellt und Provisionen für vermittelte Vertragsabschlüsse ausgelobt hat, hat Vodafone eine von ihr grundsätzlich beherrschbare Gefahren­quelle geschaffen und haftet für das sich daraus ergebende Risiko eines abredewidrigen und missbräuchlichen Verhaltens der von ihr unmittelbar und mittelbar eingesetzten Vertriebsleute“.

Vodafone: Zusammenarbeit fristlos beendet

Vodafone steht jetzt vor der Aufgabe, ein solches Verhalten der Vertriebspartner zu unterbinden, andernfalls droht ein Ordnungsgeld in Höhe einer Viertelmillion Euro. Auf Nachfrage von Telecom Handel erklärte Konzernsprecher Volker Petendorf: „Wir haben die Kundenverträge, die auf diese betrügerische Art abgeschlossen wurden und von denen wir Kenntnis erlangt haben, umgehend storniert. Die Zusammenarbeit mit dem Vertriebspartner, über den die aufgrund des Schreibens abgeschlossenen Kundenverträge bei uns eingereicht wurden, haben wir unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorfälle fristlos beendet. Zudem haben wir in dieser Sache Strafanzeige erstattet.“ Man dulde keinen Betrug und keinen Missbrauch von Kundendaten, zudem gehe man gegen betrügerisch agierende Vertriebspartner „rigoros“ vor.
Bei der Telekom hat man dieselbe Einstellung gegenüber derartigen Machenschaften. „Wenn jemand arglistig kriminell agiert, dann habe ich ein Problem“, so der Leiter Handel (SVP) Georg Schmitz-Axe. „Wir sind uns dessen sehr bewusst. Wenn wir Missbrauchsfälle haben – und wir tun alles, um solche zu vermeiden - dann handeln wir sehr schnell.“ 
Auch bei O2 Telefónica gebe es „keinerlei Toleranz“ für solche Vertriebspartner, wie eine Unternehmenssprecherin gegenüber der Redaktion bestätigte. „Alle Vertriebspartner werden regelmäßig auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen hingewiesen und zu datenschutzkonformen Verhalten aufgefordert. Über datenschutzrechtliche Audits, Testkäufe, Kundenbefragungen und Mystery Shoppings wird die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben regelmäßig kontrolliert.“ Die Auswirkungen des Urteils und Möglichkeiten zu einer weiteren Verstärkung der Überwachungsmaßnahmen würden bei den Münchnern derzeit noch analysiert, so die Sprecherin.




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