Kampf der Müllflut
18.12.2018, 11:18 Uhr
Neues Verpackungsgesetz: Das müssen Händler wissen
Ab dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Verbraucher werden nicht allzu viel merken von dem Gesetz, das nur ein Baustein ist im Kampf gegen unnötiges Müllaufkommen. Für Handel und Recycling-Branche ändert sich aber viel.
220,5 Kilo, so viel bekommen nur sehr gut trainierte Gewichtheber über den Kopf gestemmt. In der Disziplin Reißen sind 220 Kilo sogar Weltrekord. Das ist die Menge an Verpackungsmüll, die statistisch jeder Deutsche im Jahr produziert. 18,16 Millionen Tonnen waren es 2016 insgesamt, das sind die neuesten Zahlen des Umweltbundesamts. Zu viel, da sind sich Umweltschützer einig, auch wenn 70 Prozent der Verpackungen ins Recycling gehen. Einen großen Anteil hat unser Lebensstil: Kaffee und Mittagessen zum Mitnehmen, kleine Portionen für Single-Haushalte, bequemes Kochen mit vorportionierten Lebensmitteln, im Netz bestellen und liefern lassen.
Weil Verpackungen für Hersteller und Handel größte Bedeutung haben und die Abfall-Abholung und -Verwertung ein Milliardengeschäft sind, tut sich die Politik schwer damit, gegen den Müllberg anzugehen. Das Verpackungsgesetz, das zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt, war letztlich eine Notlösung nach jahrelangem Gezerre. Umweltschützer waren vom Ergebnis enttäuscht.
Änderungen für Handel und Recycling-Branche
Schon seit Monaten arbeiten Fachleute unter Hochdruck daran, dass zum 1. Januar auch alles funktioniert. Verbraucher werden nicht allzu viel merken von dem Gesetz, das natürlich nur ein Baustein ist im Kampf gegen unnötiges Müllaufkommen. Wenn die EU wie geplant Strohhalme und Besteck aus Kunststoff verbietet, fällt das den Bürgern mehr auf.
Für Handel und Recycling-Branche ändert sich aber viel. Eine Auswahl:
Online-Handel in der Pflicht: Das Gesetz stellt klar, dass Versandverpackungen auch Verpackungen sind - also müssen nun ausdrücklich auch Online-Händler ihre Verpackungen registrieren lassen und dafür Lizenzgebühren zahlen. Das gilt auch für sogenannte Umverpackung, in die abgepackte Ware zusätzlich eingepackt ist.
Mehr Recycling: Die Recycling-Quoten werden in zwei Schritten 2019 und 2022 angehoben. Für Glas, Altpapier, Eisenmetalle und Alu steigen sie von 60 bis 75 auf 90 Prozent bis 2022, für Getränkekartons von 60 auf 80 Prozent und für Kunststoffe von 36 auf 63 Prozent.
Umweltfreundlichere Verpackungen: Recycling-Unternehmen wie der Grüne Punkt und die anderen Dualen Systeme finanzieren sich über Lizenzgebühren, die ihnen die "Inverkehrbringer" von Verpackungen zahlen. Von jetzt an müssen sie für umweltfreundliche, gut recycelbare Verpackungen geringere Gebühren verlangen, um diese zu fördern. Die genaue Gestaltung der Anreize ist Sache der Unternehmen.
Mehr Kontrolle: Eine Zentrale Stelle ist künftig dafür zuständig, das System zu kontrollieren. Wer Verpackungen auf den Markt bringt, muss sich dort registrieren. Das Register ist öffentlich, so können sich Konkurrenten gegenseitig im Blick haben. Bei der Zentralen Stelle melden die Hersteller auch Art und Menge ihrer Verpackungen. Für Verstöße drohen Bußgelder bis 200.000 Euro und Vertriebsverbote.
Online-Handel in der Pflicht: Das Gesetz stellt klar, dass Versandverpackungen auch Verpackungen sind - also müssen nun ausdrücklich auch Online-Händler ihre Verpackungen registrieren lassen und dafür Lizenzgebühren zahlen. Das gilt auch für sogenannte Umverpackung, in die abgepackte Ware zusätzlich eingepackt ist.
Mehr Recycling: Die Recycling-Quoten werden in zwei Schritten 2019 und 2022 angehoben. Für Glas, Altpapier, Eisenmetalle und Alu steigen sie von 60 bis 75 auf 90 Prozent bis 2022, für Getränkekartons von 60 auf 80 Prozent und für Kunststoffe von 36 auf 63 Prozent.
Umweltfreundlichere Verpackungen: Recycling-Unternehmen wie der Grüne Punkt und die anderen Dualen Systeme finanzieren sich über Lizenzgebühren, die ihnen die "Inverkehrbringer" von Verpackungen zahlen. Von jetzt an müssen sie für umweltfreundliche, gut recycelbare Verpackungen geringere Gebühren verlangen, um diese zu fördern. Die genaue Gestaltung der Anreize ist Sache der Unternehmen.
Mehr Kontrolle: Eine Zentrale Stelle ist künftig dafür zuständig, das System zu kontrollieren. Wer Verpackungen auf den Markt bringt, muss sich dort registrieren. Das Register ist öffentlich, so können sich Konkurrenten gegenseitig im Blick haben. Bei der Zentralen Stelle melden die Hersteller auch Art und Menge ihrer Verpackungen. Für Verstöße drohen Bußgelder bis 200.000 Euro und Vertriebsverbote.