Consumer Communications 03.04.2019, 16:19 Uhr

Verbot von Zweijahresverträgen: Das sagt der Handel

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„Wenn sich die Politik weiterhin vermeintlich verbraucherschützend in die Vertragsgestaltungen der Anbieter eklatant einmischt, braucht sie sich nicht wundern, wenn die Netzabdeckung sowie Festnetzversorgung mit schnellem Internet ab- statt zunimmt. Seit Jahrzehnten werden die Netzbetreiber in der Gebührengestaltung abwärts reguliert, gleichzeitig kassiert der Staat Milliardenbeträge bei Frequenzversteigerungen mit teilweise finanziell nicht zu erfüllenden Auflagen. Durch einen Entzug der Planungsgrundlage mit Laufzeitverträgen müssen die Gebühren natürlich deutlich steigen, damit die Unternehmen profitabel arbeiten können. So viel zu Kostenfallen. Ich denke, der mündige Bürger ist durchaus in der Lage abzuschätzen, wo und wie lange er sich an welchen Anbieter bindet. Transparenzverordnung und Co. sollten durchaus ausreichen, den Bürger vor Kostenfallen zu schützen.“
„Stefan Lange“ via TH-Website