DSGVO und E-Privacy-Verordnung
01.02.2018, 11:10 Uhr
Unternehmen fehlen Datenschutz-Experten
Über die Hälfte der deutschen Unternehmen wollen für das Jahr 2018 keine Vollzeitstelle für einen Datenschutzexperten einplanen. Dabei sei der Aufwand für die Umsetzung der bald inkrafttretenden Datenschutzgrundverordnung enorm, so der Digitalverband Bitkom.
Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung der EU (EU-DSGVO) in Kraft. Dennoch haben über die Hälfte (56 Prozent) der deutschen Unternehmen keine Stellen für entsprechende Fachkräfte eingeplant.
Einer Studie des Digitalverbandes Bitkom zufolge investiert lediglich jedes vierte Unternehmen (27 Prozent) in einen Experten für Datenschutz in Vollzeit. "Der Arbeitsaufwand bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung ist enorm, gleichzeitig suchen Unternehmen händeringend nach passenden Fachkräften", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit. Eine Vollzeitstelle für gleich mehrere Datenschutz-Experten haben 14 Prozent vorgesehen.
Die zweijährige Umsetzungsfrist für die DSGVO endet bald. Verstoßen Unternehmen nach dem Stichtag gegen die vorgegebenen Grundsätze, kann es schnell teuer werden. Die Strafen können im Extremfall entweder 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes ausmachen. Zwar wird die Höchststrafe vermutlich nicht in allen Fällen voll ausgeschöpft, möglich ist dies aber allemal.
Unternehmen müssen im Zusammenhang mit der DSGVO vor allem ein Verarbeitungsverzeichnis für personenbezogene Daten anlegen. Im Falle einer System-Kompromittierung ist dieses lückenlos vorzulegen. Unternehmen müssen zudem ihre Prozesse in der Produktentwicklung anzupassen. Ferner haben Kunden das Recht, Informationen bezüglich der über sie gespeicherten Daten einzufordern.
Für die Studie wurden 507 für den Datenschutz verantwortliche Personen (betriebliche Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, IT-Leiter) von Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland befragt.