Collaboration 07.10.2020, 12:35 Uhr

Google greift Microsoft mit „Workspace“ an

Basierend auf dem bisherigen Dienst „G-Suite“ hat Google nun seine neue Collaboration-Lösung „Google Workspace“ angekündigt - und attackiert damit direkt Wettbewerber wie Microsoft oder Slack.
(Quelle: NDAB Creativity/Shutterstock)
Im hart umkämpften Markt für Bürosoftware und integrierte Kommunikations- und Kollaborationsumgebungen steigt Google mit einem neuen Produkt in den Ring. Am Dienstag stellte der Internet-Konzern "Google Workspace" vor, der auf dem bisherigen Dienst "G-Suite" aufbaut. Der neue Dienst besteht aus einer E-Mail-Adresse sowie Tools für die Zusammenarbeit, darunter die Programme Gmail, Kalender, Meet, Chat, Drive, Docs, Tabellen, Präsentationen, Formulare und Sites.
Hauptkonkurrent ist Microsoft mit seinen Produkten Office 365 und Teams. Google Workspace steht aber auch mit Spezialdiensten wie Slack, Trello oder Zoom im Wettbewerb.
Im Juli hatte Google bereits seinen E-Mail-Dienst Gmail erweitert und ihn als "New Home for Work", also die neue Heimat des Arbeitens, positioniert. Dies sei der erste Schritt dahin gewesen, Kollaboration, Kommunikation und das Erstellen von Inhalten auf einer Plattform zu vereinen und einen Mehrwert für Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen, sagte Google-Manager Javier Soltero. Heute stehe diese neue Art der Kollaboration allen Geschäftskunden von Google Workspace zur Verfügung und werde in den kommenden Monaten auch für Privatpersonen eingeführt. "Dies ist das Ende des traditionellen Büros, wie wir es kennen", sagte Soltero.
Google versucht mit seinen Cloud-Angeboten, sich von der Abhängigkeit vom Werbemarkt zu lösen, der bislang den Löwenanteil der Erlöse ausmacht. Kunden müssen bei Google Workspace ein Abo abschließen, das bei monatlich 4,68 Euro pro Mitarbeiter-Konto beginnt. Bei einem größeren Cloud-Speicherplatz von zwei Terabyte kostet das Abo 9,36 Euro pro Nutzer im Monat.
Unter Datenschützern in Deutschland ist umstritten, ob Angebote wie Google Workspace oder Office 365 derzeit überhaupt eingesetzt werden dürfen. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuletzt die Datenschutzvereinbarung "PrivacyShield" für ungültig erklärt hatte, verweisen die US-Anbieter auf Standardvertragsklauseln, die den Betrieb rechtssicher ermöglichten. Manche Datenschützer sind aber der Meinung, dass Standardvertragsklauseln nicht ausreichen, weil sich US-Geheimdienste wie die NSA weiterhin legal Zugang zu den Daten verschaffen könnten.
Die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder (DSK) hat Ende September eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um im Dialog mit den betroffenen Softwarekonzernen "nachhaltig datenschutzgerechte Korrekturen" der Vertragsklauseln zu erreichen.




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