Netzagentur: Schärfere Vorschriften für Huawei und Co.
Ähnliche Bedingungen wie in Großbritannien
Die jetzt festgelegten Sicherheitsanforderungen ähneln den Rahmenbedingungen, die in Großbritannien festgelegt worden waren. Für Huawei dürften sie nach Einschätzung regierungsnaher Experten kaum zu erfüllen sein. Es sei denn, das Unternehmen verlegt seinen Sitz in ein anderes Land, so dass es nicht mehr chinesischem Recht unterliegen würde, heißt es - aber danach sieht es nicht aus.
In den neuen Sicherheitsanforderungen der Netzagentur heißt es weiter, sicherheitsrelevante Netz- und Systemkomponenten müssten auf IT-Sicherheit überprüft werden und dürfen nur von vertrauenswürdigen Lieferanten bzw. Herstellern bezogen werden. Es müsse auch nachgewiesen werden, dass die geprüfte Hardware und der Quellcode tatsächlich in den verwendeten Produkten zum Einsatz kommen.
Mit der Veröffentlichung der Eckpunkte können Hersteller und Netzbetreiber die Vorschläge kommentieren. Im Frühjahr 2019 soll ein Entwurf der neuen Sicherheitsanforderungen erstellt werden, kündigte die Netzagentur an. Noch unklar ist, welche Auswirkungen die Änderungen auf die Versteigerung der Frequenzen für den 5G-Ausbau haben können, die nach aktuellem Stand am 19. März starten soll. Ohne Huawei könnten auf die Netzbetreiber höhere Kosten zukommen, allein schon weil die Technik der Chinesen als günstiger gilt.
FDP-Politiker Frank Sitta begrüßte in einer Reaktion, dass die Netzagentur gleiche Sicherheitsanforderungen für alle Anbieter setzen wolle. "Bloßes Unbehagen gegenüber einzelnen Anbietern reicht nicht, um Verbote zu rechtfertigen." Zugleich stelle sich die Frage, "warum ein solcher Sicherheitskatalog erst jetzt, kurz vor der 5G Frequenzversteigerung, erarbeitet wurde". Schließlich seien die Sicherheitsbedenken schon länger bekannt.