Wettbewerbsrecht
19.09.2018, 10:45 Uhr
EU-Kommission ermittelt gegen Amazon
Die Wettbewerbshüter aus Brüssel machen Ernst: Im Rahmen eines formellen Auskunftsverlangens sammelt die EU-Kommission von Marketplace-Händlern detaillierte Informationen zum Geschäftsgebaren von Amazon ein.
Seit gestern berichten Amazon Marketplace-Verkäufer im Seller Central-Forum von Amazon sowie in den Facebook-Händlergruppen Wortfilter und Multichannel Rockstars gehäuft von einem "förmlichen Auskunftsverlangen" der EU-Kommission, das sie per E-Mail erreicht hat.
"Die Kommission untersucht derzeit mutmaßlich wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Amazon im Zusammenhang mit der von Amazon betriebenen Verkaufsplattform für Drittverkäufer und Amazons eigenen Online-Einzelhandelstätigkeiten in der Europäischen Union", heißt es in dem Schreiben. "Der Europäischen Kommission liegen Informationen vor, wonach Amazon Daten, die auf Amazon Marketplace im Zusammenhang mit Transaktionen von Drittverkäufern generiert oder erhoben werden, erfasst und für eigene Online-Einzelhandelstätigkeiten innerhalb der EU nutzt."
Weiter werden die angeschriebenen Händler dazu aufgefordert, einen 16-seitigen, sehr detaillierten Fragebogen zu ihren Geschäften auf und mit Amazon auszufüllen. Da es sich um ein "förmliches Auskunftsverlangen" handelt, sind die Händler laut EU-Verordnung (Artikel 18) gesetzlich dazu verpflichtet "alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, unabhängig davon, ob sie im Verdacht stehen, gegen Wettbewerbsvorschriften verstoßen zu haben".
Eine unvollständige oder falsche Beantwortung der Fragen kann mit Geldbußen bis zu einem Höchstbetrag von einem Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahrs erzielten Gesamtumsatzes geahndet werden.