28.10.2011, 12:33 Uhr
Bundestag kippt Warteschleifen-Abzocke
Der Deutsche Bundestag hat gestern eine Reform des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet. Dieses sieht in vielen Punkten eine Stärkung der Verbraucherrechte vor.
DIe Fakten sind geschaffen: Gestern hat der Deutsche Bundestag eine Reform des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet, die vor allem Verbraucher freuen dürfte: Diese sollen nämlich in Zukunft nicht mehr bezahlen müssen, wenn sie in Warteschleifen von Telefon-Hotlines festhängen.
Konkret dürfen Unternehmen für die Wartezeit vor Beginn eines Gesprächs keine Gebühren mehr verlangen. Allerdings gilt für diese Regelung ein Jahr lang nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Übergangsfrist. Während dieser sind lediglich die ersten beiden Minuten zwingend kostenfrei, danach dürfen die Unternehmen für Warteschleifen wie gehabt abkassieren.
Nach der Übergangsfrist dürfen Firmen die Warteschleifen dann aber nur noch beispielsweise in Verbindung mit einer kostenlosen Service-Nummer oder einer normalen Ortsvorwahl einsetzen. Zudem müssen die Anrufer darüber informiert werden, wie lange sie noch voraussichtlich warten müssen, bis ein Call-Center-Mitarbeiter das Gespräch entgegennimmt.