Kurzarbeit 24.11.2020, 08:52 Uhr

Corona-Sonderregeln werden verlängert

Hunderttausende Firmen haben in der Corona-Pandemie ihre Mitarbeiter schon in Kurzarbeit geschickt. In der Krise wurden die Regeln dafür ausgeweitet, nun werden die Sonderbestimmungen noch einmal verlängert.
(Quelle: Kay Nietfeld / dpa)
Mit ausgeweiteter Kurzarbeit soll auch im kommenden Jahr in Deutschland ein extremer Corona-bedingter Anstieg der Arbeitslosenzahlen verhindert werden. Der Bundestag beschloss das sogenannte Gesetz zur Beschäftigungssicherung.
Damit werden Sonderregeln zur Kurzarbeit über dieses Jahr hinaus bis Ende 2021 verlängert. Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften begrüßten das. Die Opposition lehnte die Verlängerung zwar nicht ab, äußerte aber trotzdem Kritik.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte im Bundestag, mit den Mitteln der Kurzarbeit habe man, wie wenige Staaten auf der Welt Arbeitsplätze in der Krise gesichert. "Die Kurzarbeit ist im Moment unsere stabilste Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal", sagte Heil. In den USA mache inzwischen, so wie früher das Wort "Kindergarten", der deutsche Begriff "the Kurzarbeitergeld" Karriere.

In der Krise höheres Kurzarbeitergeld als üblich

Konkret beschlossen wurde am Freitag, dass das Kurzarbeitergeld auch im kommenden Jahr ab dem vierten Bezugsmonat von seiner üblichen Höhe, nämlich 60 des Lohns, auf 70 Prozent erhöht wird - für Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des Lohns geben. Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Minijobs bis 450 Euro bleiben bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei.
Im Oktober war bereits per Verordnung die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit ins nächste Jahr verlängert worden, um die Arbeitgeber zu entlasten. Auch die maximal mögliche Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wurde auf bis zu 24 Monate verlängert. Für die nun beschlossenen Schritte war ein Gesetz nötig. Es muss abschließend noch durch den Bundesrat, der bereits deutlich gemacht hat, dass er keine Einwände hat.
Die zahlreichen Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sollten ursprünglich zum Jahresende auslaufen. Die Regierung geht aber noch nicht von einer Entspannung der Situation aus, wie sie in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf schreibt.



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