Urteil
30.01.2009, 15:30 Uhr
Ex-Freenet-Chef Spoerr muss eine Million Euro zahlen
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende wurde vom Hamburger Landgericht wegen Insiderhandels zu einer hohen Geldstrafe verdonnert
Neuer Ärger für Eckhard Spoerr: Der frühere Freenet-Chef ist - zusammen mit Ex-Finanzvorstand Axel Krieger - wegen verbotenen Insiderhandels zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Wie es hieß, habe nur deshalb das Gericht von einer Freiheitsstrafe abgesehen, weil der Vorgang schon lange zurückliege, der Sachverhalt eingeräumt wurde und die Angeklagten nicht vorbestraft seien.
Die Große Strafkammer 20 des Hamburger Landgerichts sah es als erwiesen an, dass beide Manager im Sommer 2004 aufgrund eines Informationsvorsprunges jeweils Freenet-Aktien im Wert von rund 1,2 Millionen Euro aus einem Optionsprogramm für den Vorstand verkauft hatten. Tatsächlich brach nur kurze Zeit später der Aktienkurs ein, nachdem negative Meldungen über den Geschäftsverlauf des Konzerns bekannt gegeben worden waren.
Nun muss Spoerr eine Strafe in Höhe von 300.000 Euro überweisen, bei Krieger beläuft sich die Summe auf 150.000 Euro. Pikant: Zusätzlich müssen beide einen unrechtmäßigen Bruttogewinn von jeweils rund 700.000 Euro an die Staatskasse zahlen - im Falle von Spoerr beläuft sich das Strafmaß damit auf eine Million Euro. Die Verteidigung legte gegen das Urteil Revision ein.
Die Große Strafkammer 20 des Hamburger Landgerichts sah es als erwiesen an, dass beide Manager im Sommer 2004 aufgrund eines Informationsvorsprunges jeweils Freenet-Aktien im Wert von rund 1,2 Millionen Euro aus einem Optionsprogramm für den Vorstand verkauft hatten. Tatsächlich brach nur kurze Zeit später der Aktienkurs ein, nachdem negative Meldungen über den Geschäftsverlauf des Konzerns bekannt gegeben worden waren.
Nun muss Spoerr eine Strafe in Höhe von 300.000 Euro überweisen, bei Krieger beläuft sich die Summe auf 150.000 Euro. Pikant: Zusätzlich müssen beide einen unrechtmäßigen Bruttogewinn von jeweils rund 700.000 Euro an die Staatskasse zahlen - im Falle von Spoerr beläuft sich das Strafmaß damit auf eine Million Euro. Die Verteidigung legte gegen das Urteil Revision ein.