Telekom führt Highspeed-Volumenbegrenzung bei DSL ein
Entertain-Nutzung wird nicht angerechnet
Das im Tarif enthaltene Volumen bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung des „regulären“ Internet; nicht angerechnet wird beispielsweise die Nutzung von Entertain. „Mit Entertain buchen die Kunden Fernsehen, deshalb werden wir sicherstellen, dass sie nicht plötzlich vor einem schwarzen Bildschirm sitzen“, sagt Hagspihl. Auch Sprachtelefonie über den Telekom-Anschluss bleibt außen vor.
Diese beiden Angebote seien im Gegensatz zu Internetdiensten Managed Services, die in einer höheren und gesicherten Qualität produziert und vom Kunden gesondert bezahlt würden, so der Netzbetreiber. Reguläre Internetdienste würden dagegen diskriminierungsfrei nach dem „Best-Effort“-Prinzip behandelt, das bedeutet: so gut es die zur Verfügung stehenden Ressourcen ermöglichen. Das gelte auch für die Internetdienste der Telekom.
Auch das Datenvolumen, das infolge der Kooperation mit dem WLAN-Anbieter Fon erzeugt wird, soll nicht auf das Volumen des Kunden angerechnet werden.
Auch das Datenvolumen, das infolge der Kooperation mit dem WLAN-Anbieter Fon erzeugt wird, soll nicht auf das Volumen des Kunden angerechnet werden.