Verwaltungsgericht Köln
21.02.2019, 14:19 Uhr
5G-Versteigerung rechtmäßig - noch keine Entscheidung über Regeln
Die Frequenzvergabe der Bundesnetzagentur mittels einer Versteigerung ist rechtmäßig, so ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Über die genauen Regeln für die Versteigerung hat das Gericht aber noch nicht entschieden.
Die Bundesnetzagentur darf die Frequenzen für das ultraschnelle 5G-Mobilfunknetz grundsätzlich über eine Versteigerung vergeben. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und eine Klage des Netzbetreibers Telefónica Deutschland abgewiesen.
Die Frequenzvergabe über eine Versteigerung sei rechtmäßig, teilte das Gericht mit. Über die Klagen von Telefónica und anderen Mobilfunkfirmen gegen die von der Netzagentur festgelegten Regeln für die Versteigerung hat das Gericht aber noch nicht entschieden.
Telefónica hatte vor Gericht moniert, dass die Netzagentur Frequenzen in die Versteigerung einbeziehe, die noch bis 2025 zur Nutzung zugeteilt seien und deshalb derzeit gar nicht zur Verfügung stünden. Das Unternehmen hatte zudem beklagt, dass bestimmte für die lokale und regionale Nutzung vorgesehene Frequenzen nicht versteigert werden.
Telefónica hatte vor Gericht moniert, dass die Netzagentur Frequenzen in die Versteigerung einbeziehe, die noch bis 2025 zur Nutzung zugeteilt seien und deshalb derzeit gar nicht zur Verfügung stünden. Das Unternehmen hatte zudem beklagt, dass bestimmte für die lokale und regionale Nutzung vorgesehene Frequenzen nicht versteigert werden.
Das Verwaltungsgericht entschied aber, dass die Bundesnetzagentur die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums nicht überschritten habe. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.