Altmaier droht Mobilfunk-Anbietern mit Konsequenzen
1&1 erwägt viertes Mobilfunknetz für Deutschland
Der Gründer der 1&1-Muttergesellschaft United Internet, Ralph Dommermuth, hatte öffentlich den Aufbau eines vierten Mobilfunknetzes in Deutschland erwogen. Mit der Klage sei nicht entschieden, ob sich das Unternehmen an der Auktion beteiligen werde. "Die Entscheidung über eine Teilnahme an der Auktion fällt in der zweiten Januarhälfte", sagte der Firmensprecher. Bis spätestens zum 25. Januar müssen Firmen ihr Interesse an der Frequenzauktion bei der Bundesnetzagentur anmelden.
Das Bundeskartellamt hält die Kritik für unangebracht. "Die Bundesnetzagentur hat unter den gegebenen Umständen einen guten Vorschlag für die Vergabelizenzen gemacht", sagte Kartellamts-Chef Andreas Mundt der Rheinischen Post (Mittwoch). "Die nationalen Netzbetreiber werden verpflichtet sein, mit anderen Anbietern fair über einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu verhandeln." Der Netzagentur falle als Schiedsrichter eine schwierige Aufgabe zu. "Das wird nicht einfach und ist mit einer gewissen Rechtsunsicherheit verbunden", sagte Mundt. Entscheidend sei die praktische Umsetzung.
Das Bundeskartellamt hält die Kritik für unangebracht. "Die Bundesnetzagentur hat unter den gegebenen Umständen einen guten Vorschlag für die Vergabelizenzen gemacht", sagte Kartellamts-Chef Andreas Mundt der Rheinischen Post (Mittwoch). "Die nationalen Netzbetreiber werden verpflichtet sein, mit anderen Anbietern fair über einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu verhandeln." Der Netzagentur falle als Schiedsrichter eine schwierige Aufgabe zu. "Das wird nicht einfach und ist mit einer gewissen Rechtsunsicherheit verbunden", sagte Mundt. Entscheidend sei die praktische Umsetzung.
Verbesserung des Entwurfs
Verkehrsminister Scheuer sagte, die Bundesregierung habe den Entwurf der Bundesnetzagentur "echt verbessert" in den vergangenen Monaten. "Natürlich war in dieser Diskussion die Verärgerung zu spüren, die jeder Volksvertreter ins Parlament mit einbringt - nämlich, dass man in Deutschland zu wenig gut mobil telefonieren kann."
Die Netzagentur hat in ihren Ende November vorgestellten Regeln für die Netzanbieter auf eine Roamingpflicht verzichtet. Sie schrieb nur vor, dass die Firmen über dieses Thema miteinander verhandeln müssen. Zudem können die Inhaber von Frequenzen "unter Beachtung des Wettbewerbs- und Kartellrechts Kooperationen zum gemeinsamen wirtschaftlichen Netzausbau eingehen", wie es in den Regelungen für die Frequenzvergabe heißt.
Die Netzagentur hat in ihren Ende November vorgestellten Regeln für die Netzanbieter auf eine Roamingpflicht verzichtet. Sie schrieb nur vor, dass die Firmen über dieses Thema miteinander verhandeln müssen. Zudem können die Inhaber von Frequenzen "unter Beachtung des Wettbewerbs- und Kartellrechts Kooperationen zum gemeinsamen wirtschaftlichen Netzausbau eingehen", wie es in den Regelungen für die Frequenzvergabe heißt.