Aufbau kann starten
20.11.2019, 14:19 Uhr
Gebührenverordnung für 5G-Campusnetze veröffentlicht
Nach der Bekanntgabe der Gebührenverordnung für 5G-Netze mit geringerer Frequenz können Unternehmen mit dem Aufbau eigener Campusnetze beginnen. Interesse daran hatten zahlreiche Firmen bereits im Vorfeld bekundet.
Firmen und Organisationen, die ihre Arbeit mithilfe der fünften Mobilfunkgeneration (5G) optimieren wollen, können künftig eigene 5G-Netze auf ihrem Gelände aufbauen. Die für die Nutzung der Frequenzen notwendige Gebührenverordnung wurde am Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Danach können Unternehmen und Organisationen die Nutzung lokaler 5G-Frequenzen von Donnerstag an beantragen.
Die für die 5G-Campusnetze genutzten Frequenzen von 3,7 bis 3,8 GHz wurden nicht bei der 5G-Auktion im Juni für die Mobilfunkanbieter versteigert, sondern vorab von der Bundesnetzagentur reserviert. Die Provider Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 Drillisch hatten insgesamt 6,55 Milliarden Euro gezahlt. Die Frequenzen für 5G-Netzwerke auf dem Werksgelände werden dagegen vergleichsweise preiswert zu nutzen sein.
"Wir sind uns sicher, dass viele mittelständische Unternehmen auf Basis der lokalen Frequenzen eigene 5G-Campusnetze realisieren werden, um für die digitale Zukunft gerüstet zu sein", erklärte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (Breko), Stephan Albers.
Reges Interesse an eigenem 5G-Netz
Im Vorfeld hatten bereits viele Industrieunternehmen Interesse am Aufbau eigener 5G-Netze bekundet, darunter quasi alle deutschen Automobilhersteller, aber auch Dienstleistungsunternehmen wie die Deutsche Messe AG sowie die Lufthansa. Auch Universitäten wie die RWTH Aachen wollen 5G-Campusnetze aufbauen. Auf dem Mobile World Congress in Barcelona hatte der Licht- und Sensorikonzern Osram bereits im Frühjahr den Prototypen eines Campusnetzwerks gezeigt.