Sprachassistent
27.08.2019, 09:40 Uhr
Hamburger Datenschützer erwartet Änderungen bei Google-Mitschnitten
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hofft, dass Google seine umstrittene Praxis zur Aufzeichnung und manuellen Auswertung von Sprachmittschnitten im Smart Home abändert. Geschieht das nicht, würde das gegen die Vorgaben der DSGVO verstoßen.
Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar sieht bei Google die Bereitschaft, die umstrittene Auswertung von Mitschnitten aus seiner Assistenzsoftware durch Menschen nicht ohne Änderungen wieder aufzunehmen. Deswegen werde er zunächst nicht zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen greifen, erklärte Caspar am Montag.
Google hatte die Praxis, einige Aufzeichnungen von Sprachbefehlen an seinen Sprachassistenten von Mitarbeitern abtippen zu lassen, im Juli nach Kritik weltweit ausgesetzt.
"Sollte sich erweisen, dass das Transkribieren entgegen gesetzlichen Vorgaben der DSGVO wieder aufgenommen wird, können jederzeit Eilmaßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer ergriffen werden", erklärte Caspar.
"Sollte sich erweisen, dass das Transkribieren entgegen gesetzlichen Vorgaben der DSGVO wieder aufgenommen wird, können jederzeit Eilmaßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer ergriffen werden", erklärte Caspar.
Er kann einen Stopp der Praxis für maximal drei Monate anordnen, denn grundsätzlich zuständig ist für Google in Europa die irische Datenschutzbehörde. Diese Frist liefe allerdings erst an, wenn Caspar einen sogenannten Verwaltungsakt erlässt.