Streit mit Anbietern
13.09.2022, 09:45 Uhr
Verbraucherzentrale NRW stellt Abmahnungen ein
"Die zuvor festgestellten Verstöße gegen die Pflicht zur Bereitstellung einer Vertragszusammenfassung konnten nicht bestätigt werden", heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale bezüglich Unstimmigkeiten bei den Netzbetreibern.
Im März hatte die Verbraucherzentrale die Internetanbieter abgemahnt und ihnen schlechte Beratung sowie Verstöße gegen Informationspflichten vorgeworfen.
(Quelle: bodnar.photo, shutterstock)
Im Streit mit den drei Internetanbietern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica Deutschland (O2) hat die Verbraucherzentrale NRW einen Rückzieher gemacht. Nach erneuten Überprüfungen in den Shops habe man die Abmahnungen eingestellt, teilte die Verbraucherschutzorganisation auf dpa-Anfrage mit. "Die zuvor festgestellten Verstöße gegen die Pflicht zur Bereitstellung einer Vertragszusammenfassung konnten nicht bestätigt werden."
Im März hatte die Verbraucherzentrale die Internetanbieter abgemahnt und ihnen schlechte Beratung sowie Verstöße gegen Informationspflichten vorgeworfen. Die Firmen hatten die Vorwürfe damals zurückgewiesen.
Es geht um die schriftliche Zusammenfassung eines Vertrags, die Verkäufer den Kunden vor Vertragsunterschrift aushändigen müssen - so sieht es ein seit Dezember 2021 gültiges Gesetz vor. Verbraucherschützer überprüften Anfang dieses Jahres in den Shops, ob sich die Verkäufer daran hielten. Dabei stellten sie nach eigenen Angaben Mängel fest.
Es geht um die schriftliche Zusammenfassung eines Vertrags, die Verkäufer den Kunden vor Vertragsunterschrift aushändigen müssen - so sieht es ein seit Dezember 2021 gültiges Gesetz vor. Verbraucherschützer überprüften Anfang dieses Jahres in den Shops, ob sich die Verkäufer daran hielten. Dabei stellten sie nach eigenen Angaben Mängel fest.
Ein Telefónica-Sprecher betonte nach Bekanntwerden der Vorwürfe im März, dass die Mitarbeiter in den O2- und Partner-Telefonläden auf die neue Rechtslage geschult worden seien und Kunden vor der Bestellung die vorgeschriebene Vertragszusammenfassung bekämen. Das Unternehmen nehme die Kritik aber zum Anlass, "nochmals die eigenen Vertriebsteams und insbesondere Vertriebspartner auf die Abläufe hinzuweisen".
Als die Firmen keine Unterlassungserklärung abgeben wollten, lief es auf ein Gerichtsverfahren hinaus.
Als die Firmen keine Unterlassungserklärung abgeben wollten, lief es auf ein Gerichtsverfahren hinaus.
Um hierbei einen guten Stand zu haben, schickte die Verbraucherzentrale erneut Tester los. Die allerdings dokumentierten, dass die Kurzzusammenfassung nun doch den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausgehändigt wurde. Die Stichproben zeigten eine Besserung im Handyladen, hieß es von der Verbraucherzentrale. "Wir hoffen, dass die Anbieter in allen Shops ihrer Verpflichtung nachkommen und sich dies nicht nur auf die lokale Stichprobe in Düsseldorf beschränkt."