15.10.2009, 10:28 Uhr

BGH verbietet Werbung für Null-Euro-Handys

Versteckt ein Anbieter zusätzliche Kosten wie etwa Mindestumsatz oder Anschlussgebühr im Kleingedruckten, so darf das Handy nicht für null Euro beworben werden.
Der Bundesgerichtshofhat ein Verbot gegen die Vermarktung von sogenannten Null-Euro-Handys in Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag ausgesprochen. Sofern bei einem Vertrag im Kleingedruckten zusätzliche Kosten versteckt sind, ist eine entsprechende Werbung rechtswidrig. Mobilcom hatte gegen eine Hamburger Mediamarkt-Filiale geklagt, die auf Flyern und Postern Handys für 0,000 Euro angeboten hatte, im Kleingedruckten standen allerdings 9,90 Euro monatlicher Mindestumsatz und eine Anschlussgebühr. Die Werbeanzeigen hätten somit gegen die Preisangabenverordnung verstoßen, so das abschließende Urteil des Bundesgerichtshofs.



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