Diese Kriterien sind für die Netzbetreiber verpflichtend

800-MHz-Frequenzen: Kleine Gemeinden profitieren zuerst

Hier ist es tatsächlich so, dass die Carrier beim Aufbau strikte Vorschriften zu beachten haben. So ist ein Frequenzzuteilungsinhaber verpflichtet, bei der Frequenznutzung im Bereich 800 MHz "in allen Bundesländern einen Versorgungsgrad von mindestens 90 Prozent der Bevölkerung der von den einzelnen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden ab dem 1. Januar 2016 zu erreichen."
Der Ausbau muss dabei stufenweise erfolgen: Zunächst sind Städte und Gemeinden mit mit bis zu 5.000 Einwohnern an der Reihe (Prioritätsstufe 1), danach folgen solche mit bis zu 20.000 Einwohnern (Prioritätsstufe 2). In einem dritten Schritt werden Städte und Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern versorgt (Prioritätsstufe 3) - und dann erst größere Ballungszentren mit mehr als 50.000 Einwohnern (Prioritätsstufe 4).
Dabei ist zu beachten: Der Beginn des Netzausbaus der Prioritätsstufe 2 in einem Bundesland kann erst dann erfolgen, wenn mindestens 90 Prozent der Bevölkerung der von diesem Bundesland benannten Städte und Gemeinden in der Prioritätsstufe 1 versorgt sind. Das gleiche Prinzip greift auch bei den übrigen Prioritätsstufen.
Von diesen Vorgaben abgesehen gilt generell für die Besitzer der 800-MHz-Frequenzen: Bis zum Januar 2016 müssen mindestens 50 Prozent der Bevölkerung mit LTE versorgt werden. Die Netzbetreiber müssen zudem am 31. Dezember eines jeden Jahres der Bundesnetzagentur über den Stand der Frequenznutzung und des Netzaufbaus sowie -ausbaus berichten.




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