Partneragenturen in der Bredouille

Plan B in der Schublade

Dennoch: Wer nicht gerade zu den Stufe-1-Partnern zählt, die von dem neuen Programm deutlich profitieren, muss zwangsläufig darüber nachdenken, wie es für ihn weitergeht. „Viele Händler wanken und schwanken noch. Fast alle Kollegen, die ich kenne, haben einen Plan B in der Schublade. Es geht ja bei den meisten um 30 bis 50 Tausend Euro Airtime im Jahr, außerdem habe ich Mietverträge zu erfüllen, da macht man keinen Schnellschuss", sagt ein Partner der mittleren Stufe. Für die kleineren Partner sieht er jedoch nur eine Chance: das Abwandern in den Fachhandel. Ansonsten seien diese ohne Airtime-Beteiligung bald „flach wie eine Flunder" – zumal zukünftig ja auch die Einrichtung zum Teil von den Partnern selbst finanziert werden muss.
Und tatsächlich haben schon einige Partner einen Schlussstrich unter das Agenturdasein gezogen – so etwa Jochen Scherer aus Schwandorf, der seit Anfang des Jahres einen My-extra-Shop betreibt. „Ich habe drei Mal überlegt, bevor ich diesen Schritt gewagt habe", sagt Scherer. Oder auch Mark Gajus, der sich vor wenigen Wochen dem Fachhandelskonzept von Mobilcom-Debitel angeschlossen hat und zuvor 17 Jahre lang eine Vodafone-Agentur in Würzburg betrieb. „Mir hat das lange Zeit Spaß gemacht, vor allem zu Mannesmann-Mobilfunk-Zeiten war das eine richtig tolle Sache", sagt Gajus. Zuletzt sei es jedoch nur noch um Zahlen gegangen. Auch der Würzburger berichtet, dass von den 17 Partneragenturen aus seiner Region mittlerweile drei geschlossen und vier gewechselt haben. „Und bei drei weiteren sehe ich für dieses Jahr auch schwarz", so Gajus.
Dass Vodafone die Zahl seiner Agenturen verkleinern möchte, gilt bei vielen Partnern als unausgesprochenes Ziel des neuen Konzepts. Womit sich die Frage nach dem Handelsvertreterausgleich stellt, der dann gezahlt werden muss, wenn Vod­afone das (alte) Vertragsverhältnis lösen möchte. „Grundsätzlich ist dieser zwingend, Vodafone kann also nicht negativ abweichen", stellt der Braunschweiger Rechtsanwalt Dominik Ossada fest. Der Ausgleich sei laut HGB „nach billigem Ermessen" festzusetzen, wobei das Gesetz als Orientierung eine Jahresvergütung des Partners, basierend auf dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre, vorsieht. Wie lange der Agent schon tätig ist, spielt dagegen keine Rolle. Leer aus geht jedoch ein Partner, der von sich aus kündigt – es sei denn, der Netzbetreiber hat nachhaltig Vertragspflichten verletzt, die dann zur Kündigung durch den Partner führten.
Wenn nun die Provisionshöhe sinkt, verringert sich auch die Höhe des möglichen Ausgleichs. So mancher Partner argwöhnt jedoch, dass Vodafone darauf spekuliert, dass einigen Agenturen bereits vorher die Luft ausgeht. „Die setzen darauf, dass der Partner verhungert und wechselt – und damit auf die Abfindung verzichtet", so ein Agenturinhaber.




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