Extremismus 27.01.2023, 09:10 Uhr

SPD-Abgeordneter für 14-Tage-Speicherpflicht für IP-Adressen

Weniger Datenschutz im Gegenzug für mehr innere Sicherheit? Um diesen Streitpunkt dreht sich nach dem Anti-Terror-Einsatz in Castrop-Rauxel erneut die Debatte. In der Ampel ist man sich uneinig.
Der SPD-Politiker Sebastian Hartmann fordert eine Rechtsgrundlage, nach der IP-Adressen für 14 Tage gespeichert werden können.
(Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa)
Nach dem Polizeieinsatz gegen zwei Terrorverdächtige in Castrop-Rauxel fordert der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Hartmann eine gesetzliche Pflicht zur zweiwöchigen Speicherung von IP-Adressen.
Der Fall zeige, dass man dringend eine klare Regelung für die Speicherdauer benötige, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion der Rheinischen Post. "Es kann ja nicht sein, dass Sicherheitsbehörden darauf hoffen müssen, dass Terrorverdächtige bei Mobilfunkanbietern mit den längsten Speicherfristen Kunde sind." Mit Ampel-Mehrheit sollte die Rechtsgrundlage geschaffen werden, "dass künftig die IP-Adressen immer für 14 Tage gespeichert werden".

Ermittlern in Castrop-Rauxel half IP-Adresse

Anfang Januar hatte es einen Anti-Terror-Einsatz in Castrop-Rauxel gegeben, bei dem zwei iranische Brüder festgenommen worden waren. Ihnen wird vorgeworfen, einen islamistisch motivierten Anschlag geplant und versucht zu haben, dafür Gift zu beschaffen. Nur durch eine IP-Adresse waren die Ermittler den Verdächtigen auf die Schliche gekommen.
Eine Sprecherin des SPD-geführten Bundesinnenministeriums bewertete den Vorstoß des SPD-Abgeordneten positiv. "Es bedarf eines gesetzlich festgelegten Zeitraums für die Speicherung von IP-Adressen", sagte sie der Rheinischen Post. Das habe das Terrorismusverfahren zu Castrop-Rauxel erneut gezeigt.

FDP wirbt für Quick-Freeze-Verfahren

Beim FDP-geführten Bundesjustizministerium sieht man das anders und wirbt stattdessen für eine Speicherung von IP-Adressen für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen würde keine Rechtssicherheit bieten, da diese nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf einen "auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum" beschränkt sein müsste.
Die Frage der Sicherung von Telekommunikationsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung ist schon länger ein Streitthema innerhalb der Ampel-Regierung. Justizminister Marco Buschmann (FDP) will ein auf konkrete Verdachtsfälle beschränktes Verfahren. Dabei würden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern - sozusagen "einzufrieren". Innenministerin Nancy Faeser hatte aber entgegnet, dies sei kein adäquater Ersatz für eine Speicherung von IP-Adressen.




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