Auf Druck von Brüssel 11.07.2019, 14:53 Uhr

Call-by-Call und Preselection: Bundesnetzagentur will Regulierung beenden

Auf Druck von Brüssel will die Bundesnetzagentur die Deutsche Telekom in Zukunft nicht mehr zur Bereitstellung von Call-by-Call und Preselection verpflichten. Für Anbieter solcher Dienste ist das eine Katastrophe. Aber es zeichnet sich eine Lösung ab.
VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner
(Quelle: VATM)
Allen Flatrate-Angeboten zum Trotz: Im Jahr werden in Deutschland immer noch rund fünf Milliarden Gesprächsminuten über Call-by-Call und Preselection abgewickelt. Die Möglichkeit, über den Anschluss des eigenen Anbieters auch die Dienstleistungen alternativer Telefongesellschaften nutzen zu können, spielte bei der Liberalisierung des heimischen TK-Marktes eine große Rolle. Heute erfreuen sich die Sparvorwahlen vor allem bei älteren Menschen immer noch großer Beliebtheit.
Dennoch will die Bundesnetzagentur nun auf Druck aus Brüssel die Regulierung in diesem Bereich beenden und die Deutsche Telekom in Zukunft nicht mehr zur Bereitstellung von Call-by-Call und Preselection verpflichten. Das Ende der entsprechenden Verpflichtung sieht zumindest ein entsprechender Entscheidungsentwurf vor, der nun von der Branche kommentiert werden kann.
Der Hintergrund: Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass Call-by-Call und Preselection im europäischen Binnenmarkt keine wichtige Rolle mehr spielen und weitgehend in Europa durch Internetkommunikation abgelöst worden sind.
Eine Aussage, die VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner auf die Palme bringt: „Die EU-Kommmission hat die Besonderheiten des deutschen Marktes nicht ausreichend berücksichtigt“, wettert der Verbandschef. Auch Tele2-Geschäftsführer Steffen von Alberti macht die Entscheidung fassungslos und nennt diese einen Super-GAU: „Die Bundesnetzagentur hätte den Forderungen der Europäischen Kommission auf keinen Fall nachgeben dürfen“, so der Manager. Tele2 ist einer der führenden Anbieter im Bereich Call-by-Call und Preselection und von einem Regulierungsverzicht in besonderem Maße betroffen.

Vertrag mit Telekom sichert Fortbestand von Call-by-Call und Preselection

Doch es gibt bereits Entwarnung: Der VATM habe die Zeit genutzt, um auf dem Verhandlungswege mit der Telekom Deutschland eine Lösung zu finden. „Es zeichnet sich ab, dass wir eine belastbare vertragliche Grundlage für den Markt gefunden haben“, ist sich Grützner sicher.

Daher sei man froh, dass es die Sparvorwahlen so auch weiterhin geben werde. Immerhin hätten diese hierzulande seit der Liberalisierung des Markts erheblich zu verbraucherfreundlichen Preisen beigetragen, betont Grützner. „Statt den verbraucherfreundlichen deutschen Weg zu unterstützen, hat die EU eigene Vorstellungen durchgedrückt, die statt zu versprochenen Preissenkungen, in Wahrheit zu erheblichen Preissteigerungen geführt hätten.“

Zur Erklärung: Die EU hat durchgesetzt, dass seit dem 15. Mai 2019 alle Anrufe ins europäische Ausland sowohl im Festnetz als auch mobil nur noch maximal 22 Cent kosten dürfen. Allerdings liegen in Deutschland die Verbraucherpreise dank Call-by-Call auf einem ganz anderen, deutlich niedrigeren Niveau. „Bei einem Wegfall von Call-by-Call wäre aber nicht nur die Sparmöglichkeit für die Bürger entfallen, die diese Vorwahlen nutzen – mangels Wettbewerb dürften auch für viele andere Kunden die Preise in Richtung der von der EU genehmigten 22 Cent anziehen“, so Grützner.
Den Schaden hätten letztlich alle Kunden in Deutschland gehabt. Das habe man nun gemeinsam mit der Telekom und mit der Unterstützung des Deutschen Verbands für Telekommunikation und Medien (DVTM) verhindern können.




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