Regulierung endet 16.02.2021, 14:24 Uhr

VATM und Telekom treffen Vereinbarung für Auskunfts- und Mehrwertdienste

Die Telekom wird zukünftig im Bereich Auskunfts- und Mehrwertdienste nicht mehr reguliert. Eine Einigung mit dem Branchenverband VATM sieht nun vor, dass der Bonner TK-Konzern bis 2024 freiwillig weiter die Abrechnung dieser Dienste über die Telefonrechnung übernimmt.
(Quelle: pisanstock/Shutterstock)
Der Branchenverband VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) und die Deutsche Telekom haben sich vertraglich darauf verständigt, wie bis 2024 die Zuführungsleistung zu Auskunfts- und Mehrwertdiensten durch den Bonner TK-Konzern fortgeführt wird. Dazu wurden nun zwei Vereinbarungen für bislang regulierte und nicht regulierte Leistungen geschlossen, wie beide Vertragspartner mitteilten.
Zur Erklärung: Seit 1998 galt die Deutsche Telekom als marktmächtig im Bereich der Vorleistungen für Auskunfts- und Mehrwertdienste in der Sprachtelefonie und wurde vor diesem Hintergrund von der Bundesnetzagentur reguliert. Darunter fallen Auskunftsdienste und Rufnummern wie beispielsweise die 0137 oder 0800. Die Vorleistungen der Telekom sorgten dafür, dass Auskunftsdienste und solche Rufnummern in ihrem Netz für Kunden aus anderen Netzen erreichbar sind.
Im Zuge einer regelmäßigen Überprüfung des Marktes hat die Bundesnetzagentur nun festgestellt, dass die Telekom auf diesem Markt nicht mehr als marktmächtig gilt. Somit steht das Ende der Regulierung in diesem Bereich an.
Das Verfahren soll nach Freigabe durch die EU-Kommission Ende Februar 2021 abgeschlossen werden. Doch auch nach einer Deregulierung des Marktes „Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonfestnetz“ gebe es eine Nachfrage nach diesen Zusammenschaltungsleistungen und deren Abrechnung über die Telefonrechnung der Telekom, wie es weiter hieß. Daher hatten sich bereits Ende 2020 der VATM und die Deutsche Telekom darauf geeinigt, wie auch nach der nun erfolgenden Deregulierung im Februar 2021 die Zuführungsleistung zu Auskunfts- und Mehrwertdiensten bis 2024 durch die Telekom fortgeführt wird. Dies wurde nun vertraglich geregelt.

Telekom führt Zuführung und Abrechnungsleistungen freiwillig fort

Konkret bedeutet dies: Die Telekom führt die Zuführung und Abrechnungsleistungen auch nach der vorgesehenen Deregulierung freiwillig bis Ende 2024 fort. Außerdem verständigen sich Telekom und die der Vereinbarung beitretenden Unternehmen darauf, die aktuellen Zusammenschaltungsentgelte stabil zu halten.
Wie schon bei Call-by-Call und Preselection haben wir hier auch ohne die Regulierung des Marktes eine einvernehmliche Lösung im Markt gefunden. Diese Vereinbarung ermöglicht so einen ‚sanften‘ Übergang in die Deregulierung dieses Marktes“, sagt Pascal Koppetsch, Verhandlungsführer der Deutschen Telekom.
Und VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner ergänzt: „Je mehr Kooperation mit der Telekom möglich wird, desto mehr kann man auf Regulierungseingriffe verzichten. Die Überwachung der Einhaltung solcher Verträge durch den Regulierer bleibt aber unverzichtbar und schafft Sicherheit für den ganzen Markt. Auf dieser Basis wird es deutlich leichter werden, in Zukunft noch zu weiteren Verträgen zu kommen, die für alle Beteiligten eine kommerzielle Win-Win-Situation schaffen.“
Unternehmen können sich bis zum 25. Februar 2021 an den VATM wenden, um der Vereinbarung beizutreten. Diese steht allen in diesem Markt tätigen Unternehmen offen. Erforderlich sei lediglich eine individuelle Bevollmächtigung des VATM.




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