VATM und Telekom treffen Vereinbarung für Auskunfts- und Mehrwertdienste

Telekom führt Zuführung und Abrechnungsleistungen freiwillig fort

Konkret bedeutet dies: Die Telekom führt die Zuführung und Abrechnungsleistungen auch nach der vorgesehenen Deregulierung freiwillig bis Ende 2024 fort. Außerdem verständigen sich Telekom und die der Vereinbarung beitretenden Unternehmen darauf, die aktuellen Zusammenschaltungsentgelte stabil zu halten.
Wie schon bei Call-by-Call und Preselection haben wir hier auch ohne die Regulierung des Marktes eine einvernehmliche Lösung im Markt gefunden. Diese Vereinbarung ermöglicht so einen ‚sanften‘ Übergang in die Deregulierung dieses Marktes“, sagt Pascal Koppetsch, Verhandlungsführer der Deutschen Telekom.
Und VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner ergänzt: „Je mehr Kooperation mit der Telekom möglich wird, desto mehr kann man auf Regulierungseingriffe verzichten. Die Überwachung der Einhaltung solcher Verträge durch den Regulierer bleibt aber unverzichtbar und schafft Sicherheit für den ganzen Markt. Auf dieser Basis wird es deutlich leichter werden, in Zukunft noch zu weiteren Verträgen zu kommen, die für alle Beteiligten eine kommerzielle Win-Win-Situation schaffen.“
Unternehmen können sich bis zum 25. Februar 2021 an den VATM wenden, um der Vereinbarung beizutreten. Diese steht allen in diesem Markt tätigen Unternehmen offen. Erforderlich sei lediglich eine individuelle Bevollmächtigung des VATM.




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