Produkthaftung 11.08.2021, 12:00 Uhr

USA: Amazon leistet Zahlungen bei Schäden durch Waren von Marktplatzhändlern

Im vergangenen Jahr hatte ein Gericht in Kalifornien entschieden, dass Amazon auch für Schäden an Produkten haften muss, die Händler über den Amazon-Marktplatz verkaufen. Jetzt setzt der Online-Gigant das Urteil in den USA um - aber in einer anderen Weise.
(Quelle: Wiroje Pathi/Shutterstock)
Ab September will Amazon Entschädigungszahlungen leisten, wenn Kunden durch Produkte geschädigt wurden, die Händler über den Amazon-Marktplatz verkauft haben. Das berichtet die "Financial Times". Nach dem Bericht der Zeitung soll es dabei vorwiegend um Waren gehen, bei denen Amazon das Fulfillment übernommen hat. Demnach beliefen sich die Entschädigungsleistungen üblicherweise auf Beträge unter 1.000 US-Dollar. Amazon wolle künftig einspringen, wenn es sich um höhere Beträge handelt und wenn der Händler auf berechtigte Kundennachfragen nicht reagiert. Amazon selbst nennt das Verfahren "A-bis-Z-Garantie".

Zuvor hatte die US-Bundesbehörde Consumer Product Safety Commission eine Klage gegen Amazon eingereicht. Die CPSC verlangt, dass Amazon Verantwortung für Produkte übernehmen müsse, bei denen "die Gefahr schwerer Verletzungen oder des Todes" drohe. In diesem Fall müsse Amazon diese Produkte - soweit sie über den Amazon-Marktplatz verkauft wurden - zurückrufen..

Details noch unklar

Wie genau die Prozesse in solchen Fällen ablaufen sollen, ist noch nicht bekannt. Interessant dürfte sein, auf welche Weise Amazon nach geleisteten Zahlungen den betreffenden Händler in Anspruch nimmt.
Nach dem Bericht soll das neue Procedere zunächst nur auf dem US-Markt ausgerollt, dann aber auch in weiteren Ländern angewendet werden.
Player wie Amazon eBay, aber auch Facebook und YouTube ziehen sich in Fragen der Haftung für die Inhalte auf ihren Plattformen häufig auf den Standpunkt zurück, dass sie in solchen Fällen nur Mittler zwischen zwei Parteien seien und dass diese Streitigkeiten bitte unter sich aushandeln mögen. Dass dies zumindest bei Waren, die über Amazon verkauft werden, nicht so einfach ist, hatte bereits vor einem Jahr ein Berufungsgericht in Kalifornien festgestellt.




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