So schützen Händler ihre Mobilfunk-Kunden
Button-Lösung brachte erste Besserung
Dabei trat Anfang August 2012 eine Gesetzesänderung in Kraft, die dem unfairen Treiben Einhalt gebieten sollte. Die sogenannte Button-Lösung besagt, dass die Schaltfläche, über die der Verbraucher seine Bestellung abgibt, mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ähnlichen, eindeutigen Formulierung beschriftet sein muss. Hält ein Unternehmen die Vorschrift nicht ein, kommt kein gültiger Vertrag zustande.
Eine Prüfung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) ergab, dass viele Abofallen nach der Gesetzesänderung tatsächlich von der Bildfläche verschwunden sind. Einen Grund zur Entwarnung sehen die Verbraucherschützer allerdings nicht. „Eine Gefahr geht weiterhin von kostenlosen Apps aus, die sich durch Bannerwerbung finanzieren. Eine Berührung des Touchscreens an falscher Stelle und schon hat der Kunde eine Zahlung auf seiner Mobilfunkrechnung ausgelöst“, erklärt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern im Gespräch mit Telecom Handel.