Corona-Pandemie 28.10.2020, 17:20 Uhr

Krisengipfel beschließt scharfe Gegenmaßnahmen

Um die zweite Corona-Welle zu brechen, einigen sich Bund und Länder auf einen erneuten Lockdown - zeitlich begrenzt bis Ende November. Einzelne Wirtschaftszweige wird es schwer treffen, Groß- und Einzelhandel dürfen aber dieses Mal unter Auflagen geöffnet bleiben.
(Quelle: VP Brothers/Shutterstock)
Mit strengen Kontaktbeschränkungen für die Bürger und einem weitgehenden Herunterfahren aller Freizeitaktivitäten wollen Bund und Länder die zweite Corona-Infektionswelle brechen. Auf diese Weise soll eine unkontrollierbare Ausbreitung der Epidemie verhindert werden.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich am Mittwoch bei ihrer Videokonferenz nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur darauf, dass die Maßnahmen bereits ab dem kommenden Montag (2. November) gelten und bis Ende November dauern sollen. Das Risiko einer nicht mehr beherrschbaren Infektionslage wächst von Tag zu Tag, da sich die Infektionszahlen momentan in jeder Woche fast verdoppelt.
Bund und Länder wollen demnach den gemeinsamen Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gestatten. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert, erfuhr die dpa aus den Beratungen.
Gastronomiebetriebe sollen ebenfalls vom 2. November an für den restlichen Monat schließen. Davon ausgenommen sein sollen die Lieferung und das Abholen von Speisen für den Verzehr zu Hause. Kantinen sollen offen bleiben dürfen. Unterhaltungsveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen sollen bundesweit untersagt beziehungsweise geschlossen werden. Auch Kinos, Theater sowie Opern- und Konzerthäuser sollen bis Ende November schließen. Die Regelung betrifft auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb, Individualsport soll ausgenommen werden. Kosmetikstudios und Massagepraxen sollen ebenfalls zu machen.




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