Gesetzentwurf
10.06.2016, 12:00 Uhr
Prepaid-Vermarktung: Die Ausweispflicht kommt
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Identifizierung eines Kunden beim Kauf einer Prepaid-Mobilfunkkarte verpflichtend vorschreibt.
Wer einen Prepaid-Karte erwerben möchte, muss zukünftig einen Ausweis zeigen
(Quelle: Corepics VOF / Shutterstock)
Die Bundesregierung hat die Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze auf den Weg gebracht. Wie bereits im Maßnahmenkatalog des Koalitionsauschuss angekündigt, ist im entsprechenden Gesetzentwurf unter anderem vorgesehen, dass Prepaid-Karten nur noch gegen Vorlage eines Ausweisdokuments verkauft werden dürfen.
Konkret heißt es im §111 TKG nun, dass "bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten die Richtigkeit der erhobenen Daten vor der Freischaltung zu überprüfen ist". Die Identifizierung ist dabei durch Vorlage eines in- oder ausländischen Personalausweises oder Passes möglich, ebenso aber auch durch einen Aufenthaltstitel, einen Ankunftsnachweis oder eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung. Bei Firmen können die Daten auch durch einen Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregisters oder andere beweiskräftige Dokumente verifiziert werden.
Die Bundesnetzagentur hat nach der Verkündung des Gesetzes – das zunächst noch Bundestag und Bundesrat passieren muss – sechs Monate Zeit, um geeignete Verfahren zur Überprüfung der zu erhebenden Daten festzulegen – möglich wäre bei Online-Verkäufen etwa auch ein Video-Identverfahren. 18 Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes müssen die Mobilfunkanbieter die Verfahren spätestens eingeführt haben.