Anti-Terror-Maßnahmenpaket 30.04.2016, 13:42 Uhr zum Forenbeitrag

Prepaid-Vermarktung: Personalausweis wird Pflicht

Die Bundesregierung plant im Rahmen eines Anti-Terror-Maßnahmenpakets die verpflichtende Vorlage eines Personalausweises beim Kauf einer Prepaid-Karte.
(Quelle: Corepics VOF / Shutterstock)
Laut Telekommunikationsgesetz ist die Lage eigentlich klar. In §111 TKG ist eindeutig geregelt, dass Mobilfunk-Diens­teanbieter – und auch deren Vertriebs­partner – vor der Freischaltung einer Handy-Karte bestimmte personenbezogene Daten erheben müssen. Gerade im Prepaid-Segment wird diese Vorschrift aber eher lax gehandhabt. Wer etwa an der Supermarkt-Kasse ein Mobilfunk-Starter-Set mitnimmt, muss zwar seine Adresse und sein Geburtsdatum via Internet oder Telefon bekannt geben – eine echte Identifizierung findet aber nicht statt.
Dies möchte die Bundesregierung nun ändern. So hat der Koalitionsausschuss am 13. April einen „Anti-Terror-Maßnahmenkatalog“ vorgestellt, gemäß dem Provider und Händler verpflichtet werden sollen, auch bei Prepaid-Nutzern von Mobilfunkgeräten „stets ein gültiges Identitätsdokument mit vollständigen Adressangaben zu verlangen“. Ein „längst überfälliger Schritt“, wie etwa die Gewerkschaft der Polizei (GdP) meint. „Für die Er­mittler der Polizei ist es enorm wichtig, die Kommunikationswege mutmaßlicher Terroristen überwachen und auswerten zu können. Häufig nutzen Täter anonyme Prepaid-Telefone, um ihre Taten vorzubereiten und sich vor der Polizei zu verstecken“, erklärt dazu der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow.
Bei den Carriern und Providern dürfte der Vorschlag auf strikte Ablehnung stoßen – auch wenn man sich nach außen recht bedeckt hält. So verweist die Telekom darauf, dass es sich derzeit nur um „Überlegungen der Bundesregierung“ handelt, die noch in einem Gesetz oder einer Rechtsverordnung verankert werden müssen. Auch Telefónica will in dem Maßnahmenkatalog nur „formulierte Ideen oder Absichten“ erkennen, so dass es nach Einschätzung der Münchner verfrüht wäre, „mögliche Konsequenzen für unser Unternehmen abzuleiten“. Vodafone wiederum gibt an, sich „innerhalb des konkreten ­Gesetzgebungsverfahrens anzuschauen, ob sich Änderungen für die Praxis ergeben und damit Mehraufwand verbunden ist“.




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