Nach Safe-Harbor-Urteil: Erste Bußgelder für Großkonzerne
Zweifel an Privacy Shields
Nun bleibt abzuwarten, ob Privacy Shield - die Nachfolgeregelung zu Safe Harbor, den die EU-Kommission Ende Februar vorgelegt hatte - ein angemessenes Datenschutzniveau schaffen kann. Daran gab es zuletzt erhebliche Zweifel - etwa seitens der Art. 29-Datenschutzgruppe, dem gemeinsamen Gremium der Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Datenschutzbeauftragten.
"EU-Kommission und US-Regierung sind hier aufgefordert, den Entwurf in wesentlichen Punkten nachzubessern. Vor diesem Hintergrund wird auch über die Zulässigkeit der derzeit nicht beanstandeten alternativen Übermittlungsinstrumente, insbesondere sogenannter Standardvertragsklauseln, zu entscheiden sein", so Caspar.
Mit dem Urteil im Oktober 2015 erklärte der Gerichtshof das 2000 geschlossene "Safe Harbor"-Abkommen - eine Vereinbarung zur einfachen Datenübermittlung in die USA - für ungültig. Die Übermittlung von User-Daten in die USA sei nicht sicher. Diese Entscheidung der Kommission ermöglichte es in Europa tätigen Unternehmen, personenbezogene Daten legal in die USA zu übermitteln und dort zu speichern.