EU-DSGVO 28.05.2018, 09:36 Uhr

Erste Beschwerden gegen Facebook, Google und Co.

Kaum sind die Richtlinien der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung allgemein verbindlich, gehen auch schon die ersten Verbraucherbeschwerden bei den Aufsichtsbehörden ein. Aufs Korn genommen werden dabei derzeit Facebook, Google und Co.
(Quelle: Birgit Reitz-Hofmann / shutterstock.com)
Nach zweijähriger Übergangsfrist, viel Anerkennung, aber auch Sorge und Kritik gelten seit Freitag einheitliche Datenschutz-Regeln in Europa. Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sollen künftig alle EU-Bürger die Hoheit über ihre Daten zurückgewinnen. Sie setze "einen weltweiten Datenschutz-Standard, und darauf können wir alle stolz sein", sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourovà am Freitag in Brüssel. "Sie bringt konkreten Nutzen für Bürger ebenso wie für Unternehmen." Aus Wirtschaft und Politik hatte es zuletzt allerdings viel Kritik an dem Regelwerk gegeben.
Wenige Stunden nach Inkrafttreten gingen indes erste Verbraucher-Beschwerden über Facebook und Google bei den Aufsichtsbehörden ein. Mehrere US-Nachrichtenseiten waren aufgrund der neuen Regeln vorübergehend nicht für Internetnutzer in der EU erreichbar - sie baten um Geduld bei der Anpassung.
Die DSGVO soll vor allem Verbraucher besser schützen. So wird etwa die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden deutlich strenger geregelt als bisher. Verbraucher müssen fortan darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt - und dem dann zustimmen. Bei Verstößen drohen Unternehmen erstmals hohe Geldstrafen. Beschweren können sich die EU-Bürger fortan bei den nationalen Datenschutzbehörden.
Diese Gelegenheit nutzte am Freitag gleich der Verein "Noyb" für erste Beschwerden gegen Google und Facebook sowie dessen Dienste Instagram und WhatsApp wegen "Zwangszustimmungen". Der von dem österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems gegründete Verein wendete sich an vier Aufsichtsbehörden in Belgien, Frankreich, Wien und in Hamburg. In Hamburg will er gegen Facebooks Messengerdienst WhatsApp vorgehen.
Die Konzerne zwängen Nutzer Datenschutzbestimmungen zuzustimmen, ohne die die Dienste überhaupt nicht genutzt werden könnten, hieß es in einer Mitteilung. Das sei ein klarer Verstoß gegen die DSGVO. "Facebook hat sogar Konten von User geblockt, die keine Zustimmung gegeben haben. Nutzer hatten am Ende die Wahl, das Konto zu löschen oder auf den Button zu drücken - das ist schlicht Erpressung", sagte Schrems. Und: Die Beschwerden seien "eine erste Nagelprobe" für die neuen Regeln. Der Wiener Jurist war schon mehrfach mit seinen Klagen erfolgreich. 2015 kippte etwa der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen der EU zur Datenübertragung in die USA.




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