Strahlenschutzkommission
17.03.2020, 12:51 Uhr
ICNIRP schätzt 5G als nicht gefährlich ein
Die internationale Kommission zum Schutz von nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) schätzt 5G als nicht gefährlich ein. Solange sich Mobilfunkanbieter an die Richtlinien der Kommission halten, gebe es keine Bedenken.
Im Februar gründete Bundesumweltministerin Svenja Schulze das "Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder". Dessen Aufgabe, die Bevölkerung über die möglichen Gefahren von elektromagnetischen Feldern aufzuklären, dürfte etwas einfacher geworden sein. So gab die internationale Kommission zum Schutz von nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) bekannt, dass 5G-Strahlung keine gesundheitliche Gefahr berge.
Aus den im März im "Health Physics" Magazin veröffentlichten Richtlinien geht das detailliert hervor. Diese Richtlinien beschäftigen sich mit dem Umgang mit Strahlung durch Mobiltelefone und Funkmasten. Sie sind somit als Neuauflage beziehungsweise Weiterführung der Leitlinien von 2009 und 2011 zu verstehen. Solange Netzbetreiber die aktualisierten Regelungen einhalten, ist sich das ICNIRP sicher, gebe es keine Gefahr für die menschliche Gesundheit.
Die Richtlinie sind das Ergebnis der Auswertung zahlloser Studien und Forschungsarbeiten der vergangenen 20 Jahre. Prinzipiell hat sich allerdings kaum etwas an den Empfehlungen des ICNIRP geändert. Neue Regelungen gibt es zum Beispiel für kurze Expositionszeiten von unter sechs Minuten oder für Schwangere während der Berufsausübung. Um das Ungeborene zu schützen, solle die Strahlung am Arbeitsplatz nicht die Normalbelastung der Bevölkerung überschreiten.
5G verstehen statt verteufeln
Mit den neuen Richtlinien will der ICNIRP-Vorsitzende Eric van Rongen auch den Vorurteilen und Bedenken gegenüber 5G entgegentreten. Trotz der gesicherten Kenntnisse mahnt die Kommission an, dass es noch immer ungeklärte Fragen gebe. Diese werden derzeit als nicht bedeutsam angesehen, müssen aber weiterhin erforscht werden, so Martin Röösli, Leiter des Bereichs Umweltexposition und Gesundheit beim Schweizer Tropen- und Public-Health-Institut. Zusammen mit Kollegen aus mehreren Ländern hat er die Richtlinien des ICNIRP erarbeitet.
Die gemeinnützige ICNIRP ist seit Jahren von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkannt. Ihre Empfehlungen werden ernst genommen, unter anderem das Bundesamt für Strahlenschutz beruft sich in seinen eigenen Richtlinien auf ICNIRP und deren Forschungsergebnisse.
Autor(in)
Patrick
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