Verbraucherschutz
27.01.2020, 14:22 Uhr
Aus für 24-Monats-Verträge: Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf vor
Seit Monaten schon bewegt das „Gesetz für faire Verbraucherverträge" die TK-Branche, das unter anderem die Abschaffung von 24-Monats-Verträgen vorsieht. Nun hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD)
(Quelle: Stephanie Pilick)
Seit Monaten ist es das Aufregerthema in der TK-Branche - das angekündigte „Gesetz für faire Verbraucherverträge“, mit dem Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Position der Verbraucher beim Abschluss von Laufzeitverträgen stärken möchte. Dieses sieht vor, dass unter anderem die Höchstlaufzeiten von Mobilfunk-Verträgen von zwei Jahren auf maximal ein Jahr verkürzt werden sollen, was bereits im Vorfeld bei vielen TK-Fachhändlern sowie Netzbetreibern und Distributoren für erheblichen Unmut gesorgt hat.
Bereits im März vergangenen Jahres hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erste Eckpunkte vorgelegt, damals noch unter der zuständigen Ministerin Katarina Barley - doch erst jetzt wurde auch der entsprechende Gesetzesentwurf veröffentlicht. Der Grund: Justizministerium und Wirtschaftsministerium waren sich nicht einig, was die genaue Ausgestaltung des Gesetzes anbelangt, wie Golem.de berichtet. Nun jedoch wurde eine Einigung erzielt.
"Verbraucherinnen und Verbraucher werden viel zu häufig abgezockt und übervorteilt", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) anlässlich der Vorstellung des Gesetzentwurfs.
Auf der Website des Bundesjustizministeriums wurden die Beweggründe für die Gesetzesinitiative noch einmal konkretisiert: Dort heißt es: „Die vorgesehenen Regelungen sollen die Position der Verbraucher gegenüber den Unternehmern weiter verbessern und erreichen, dass nicht nur der Vertragsschluss unter faireren Bedingungen erfolgt, sondern auch die Vertragsinhalte faireren Regelungen unterliegen.“ Auch sollen die vorhergesehenen Regelungen auf einen verbesserten Schutz der Verbraucher vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen zielen.