Frequenzversteigerung 18.03.2010, 09:19 Uhr

Gericht lehnt Klage von E-Plus und O2 ab

Das Verwaltungsgericht Köln hat in erster Instanz eine Klage der E-Plus-Gruppe und von Telefónica O2 gegen die geplante Versteigerung der freien Mobilfunkfrequenzen abgelehnt.
Die E-Plus Gruppe und Telefónica O2 Germany hatten in einem Eilantrag Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht, um das Versteigerungsverfahren der freien Mobilfunkfrequenzen am 12. April zu ändern. Diese Klage wurde nun in erster Instanz abgewiesen. Beide Unternehmen bestätigten aber gegenüber Telecom Handel, dennoch an der Versteigerung teilzunehmen. Man werde aber zunächst die Urteilsbegründung genau überprüfen und sich weitere rechtliche Schritte vorbehalten, heißt es unisono aus Düsseldorf und München.
Die beiden kleineren Netzbetreiber E-Plus und Telefónica O2 Germany hatten Klage eingereicht, da sie sich im Vergleich zu den größeren Wettbewerbern Vodafone und T-Mobile benachteiligt sehen: Zwar hat die Bundesnetzagentur bereits verfügt, dass Vodafone und T-Mobile nur auf jeweils 20 MHz der insgesamt 60 MHz breiten Spanne im Bereich der Digitalen Dividende bieten dürfen und E-Plus und O2 auf je 30 MHz steigern können.
E-Plus und O2 befürchten jedoch, Vodafone und T-Mobile hätten den finanziell längeren Atem und ersteigern insgesamt 40 MHz und damit zwei Drittel des Angebots. Für O2 und E-Plus blieben demnach nur 20 MHz übrig. Die allerdings müsste dann einer von beiden komplett ersteigern, da der Betrieb von weniger als 20 MHz als unrentabel gilt.

Frequenzversteigerung: Gericht lehnt Klage von E-Plus ab

Die Befürchtung: Vodafone und T-Mobile haben den finanziell längeren Atem und ersteigern insgesamt 40 MHz und damit zwei Drittel des Angebots. Für O2 und E-Plus blieben demnach nur 20 MHz übrig. Die allerdings müsste dann einer von beiden komplett ersteigern, da der Betrieb von weniger als 20 MHz als unrentabel gilt.




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