Urteil
23.06.2014, 15:09 Uhr
Pfand für SIM-Karten ist rechtswidrig
Ein Mobilfunkanbieter darf von seinen Kunden kein Pfand für die SIM-Karte verlangen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Kiel hervor.
Ein Mobilfunkunternehmen darf von seinen Kunden kein Pfand für eine SIM-Karte verlangen. Das hat das Landgericht Kiel im Rahmen einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Service Provider Mobilcom-Debitel entschieden.
Bislang verlangte der Mobilfunkanbieter von denjenigen Kunden ein Pfand in Höhe von 9,97 Euro, die ihre SIM-Karte nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückgeschickt hatten. Die Verbraucherschützer sahen darin eine zusätzliche Einnahme ohne Gegenleistung. Die Begründung: Deaktivierte SIM-Karten seien wertlos und würden von der Mobilfunkfirma ohnehin vernichtet. Dieser Auffassung schlossen sich die Richter des Landgerichts Kiel an.
Eine Rückgabe der SIM-Karten würde auch die Gefahr eines Missbrauchs nicht verringern. Im Gegenteil: Ein Versand auf dem Postweg könne das Missbrauchsrisiko sogar noch erhöhen.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte schon einmal in dieser Sache gegen Mobilcom-Debitel geklagt - und Recht bekommen. Daraufhin hatte das Unternehmen seine AGBs zwar unformuliert, aber weiterhin knapp 10 Euro Pfand verlangt.
Das Urteil des Landgerichts Kiel mit dem Aktenzeichen "4 O 95/13" findet sich auf der Webseite des vzbv (PDF-Datei).
Auf Nachfrage der Redaktion äußerte sich der Service-Provider wie folgt: "Die Freenet AG handelt auf Basis der Gesetze im Rahmen rechtlicher Vorgaben. Wir haben das Urteil vom 14.05.2014 zu Kenntnis genommen und gegen die Entscheidung des Landgerichts Kiel Berufung eingelegt." Aufgrund des laufenden Verfahrens wolle man sich vor einer rechtskräftigen Entscheidung "nicht weiter dazu äußern".