Auf Druck von Brüssel 11.07.2019, 14:53 Uhr

Call-by-Call und Preselection: Bundesnetzagentur will Regulierung beenden

Auf Druck von Brüssel will die Bundesnetzagentur die Deutsche Telekom in Zukunft nicht mehr zur Bereitstellung von Call-by-Call und Preselection verpflichten. Für Anbieter solcher Dienste ist das eine Katastrophe. Aber es zeichnet sich eine Lösung ab.
VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner
(Quelle: VATM)
Allen Flatrate-Angeboten zum Trotz: Im Jahr werden in Deutschland immer noch rund fünf Milliarden Gesprächsminuten über Call-by-Call und Preselection abgewickelt. Die Möglichkeit, über den Anschluss des eigenen Anbieters auch die Dienstleistungen alternativer Telefongesellschaften nutzen zu können, spielte bei der Liberalisierung des heimischen TK-Marktes eine große Rolle. Heute erfreuen sich die Sparvorwahlen vor allem bei älteren Menschen immer noch großer Beliebtheit.
Dennoch will die Bundesnetzagentur nun auf Druck aus Brüssel die Regulierung in diesem Bereich beenden und die Deutsche Telekom in Zukunft nicht mehr zur Bereitstellung von Call-by-Call und Preselection verpflichten. Das Ende der entsprechenden Verpflichtung sieht zumindest ein entsprechender Entscheidungsentwurf vor, der nun von der Branche kommentiert werden kann.
Der Hintergrund: Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass Call-by-Call und Preselection im europäischen Binnenmarkt keine wichtige Rolle mehr spielen und weitgehend in Europa durch Internetkommunikation abgelöst worden sind.
Eine Aussage, die VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner auf die Palme bringt: „Die EU-Kommmission hat die Besonderheiten des deutschen Marktes nicht ausreichend berücksichtigt“, wettert der Verbandschef. Auch Tele2-Geschäftsführer Steffen von Alberti macht die Entscheidung fassungslos und nennt diese einen Super-GAU: „Die Bundesnetzagentur hätte den Forderungen der Europäischen Kommission auf keinen Fall nachgeben dürfen“, so der Manager. Tele2 ist einer der führenden Anbieter im Bereich Call-by-Call und Preselection und von einem Regulierungsverzicht in besonderem Maße betroffen.




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