5G-Eilantrag von Vodafone könnte Frequenzauktion verzögern
Zahlreiche Klagen gegen Regelwerk der Bundesnetzagentur seit 2018
Praktisch die ganze deutsche Telekommunikationsbranche klagt gegen das Regelwerk der Bundesnetzagentur, dies aus teils unterschiedlichen Motiven. Schon Ende 2018 wurden insgesamt neun Klagen gegen die umstrittenen Vergaberegeln beim Kölner Gericht eingereicht, diese haben bisher aber keine aufschiebende Wirkung - daher die Eilanträge, zuerst von Telefónica vergangene Woche und nun von Vodafone. Nach Entscheidung über die Eilanträge wird sich das Gericht mit den Klagen beschäftigen - ob mit oder ohne aufschiebende Wirkung.
Die Netzbetreiber kritisieren unter anderem Ausnahmeregeln für Neueinsteiger - in diesem Falle das Unternehmen 1&1 Drillisch (United Internet) -, deren Ausbaupflichten deutlich schwächer sind als für die alteingesessenen Netzbetreiber. Sollten sich die Kläger vor Gericht durchsetzen, würden die Vergaberegeln unwirksam und die Netzagentur müsste das für den 5G-Ausbau zentrale Regelwerk neu erarbeiten.