Berec-Beschluss
31.08.2016, 10:45 Uhr
Netzneutralität: Keine Sonderdeals für Online-Dienste mehr
Die Telekom-Regulierungsbehörde Berec hat Leitlinien für Internet-Anbieter bezüglich der Gleichberechtigung von Online-Diensten aufgestellt. Demnach dürfen einzelne Dienste künftig nicht mehr im Rahmen von Sonderdeals bevorzugt werden.
Internet-Anbieter dürfen Diensten wie Streaming-Plattformen in Europa künftig keine großzügigen Sonderregelungen einräumen. Entsprechende Leitlinien veröffentlichte die Telekom-Regulierungsbehörde Berec am Dienstag in Brüssel.
Das "Zero Rating", bei dem Anbieter bestimmte Dienste bei der Berechnung des verbrauchten Daten-Volumens ausklammern, wird damit zumindest weitgehend eingeschränkt. Für Nutzer können solche Regelungen zwar attraktiv sein - aus Sicht von Kritikern und Aufsehern benachteiligen sie aber Wettbewerber.
Ein Beispiel: Wenn ein Nutzer sein monatliches Datenpaket ausgeschöpft hat, würde ein Telekom-Anbieter normalerweise die weitere Internetnutzung verlangsamen oder blockieren. Sonderregelungen für bestimmte Angebote (zum Beispiel Streaming-Dienste für Musik oder Filme), die dennoch uneingeschränkt weiter genutzt werden dürften, sind laut Berec nicht erlaubt. Ein generelles Verbot von Zero Rating soll es aber nicht geben.