Prepaid-Vermarktung: Personalausweis wird Pflicht

VATM: "Wir sind für alle Vorschläge offen"

Dass man nun bis zur nächsten Klausur­tagung der Bundesregierung, die in der zweiten Maihälfte stattfinden soll, in kollektive Sprachlosigkeit verfällt, ist jedoch nicht anzunehmen. Die Hoffnungen vieler Carrier und Provider liegen daher auf dem politischen Einfluss des Branchenverbands VATM. Denn klar ist: Auf die Telco-Branche hätte die geplante Neuregelung massive Auswirkungen, schließlich müsste der heute übliche Freischaltungsprozess komplett neu gestaltet werden – etwa durch ein Video-Identverfahren.
Entsprechend deutlich wird denn auch VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Man habe zwar großes Verständnis dafür, dass die Koalition die Sicherheitslage verbessern wolle, doch durch eine Ausweispflicht beim Prepaid-Verkauf ändere sich diese rein gar nicht. „Ein Attentäter wird seinen Ausweis doch niemals herzeigen. Dann besorgt der sich sein Prepaid-Handy eben im Ausland oder kauft irgendwo eine bereits registrierte Karte“, so Grützner gegenüber Telecom Handel. Entsprechend müsse das Thema zumindest auf europäischer Ebene diskutiert und entschieden werden. „Das geht nur über Brüssel“, so Grützner.
Komplett verweigern will sich der VATM indes nicht. „Grundsätzlich ist die Branche natürlich bereit, einen Aufwand zu betreiben, wenn es der Sicherheit der Bevölkerung dient. Wir sind für alle Vorschläge offen. Der Bund muss sich dann auch überlegen, wie er das bezahlen will“, sagt Grützner. Und wie die praktische Umsetzung aussehen soll, denn: „Soll dann in jedem Aldi-Markt ein Kopierer neben der Kasse stehen?“, fragt der VATM-Geschäftsführer. Ungelöst bliebe auch die Frage beim Erwerb durch Migranten und Asylbewerber, für die es derzeit ja eine Sonderregelung beim Erwerb von Prepaid-Karten gibt. Grützner: „Hier eine Erleichterung zu schaffen, aber das Verfahren für die anderen Verbraucher zu erschweren, das passt nicht zusammen.“
Sollte die geplante Vorgehensweise tatsächlich verpflichtend werden, stellt sich zudem die Frage nach dem Umgang mit den Daten. Denn eine Authentifizierung über Ausweisdokumente darf aus Datenschutzgründen nicht dazu führen, dass weitere Informationen – wie etwa Augenfarbe oder Größe - gespeichert werden. Für die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff zumindest gibt es skeptisch, was eine schnelle Einführung der neuen Regelung betrifft: „Basierend auf meinen Erfahrungswerten bei der Aufsicht über den TK-Sektor gehe ich davon aus, dass zur konkreten Umsetzung dieser Forderung einige praktische Hürden zu überwinden sind.




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